Unterstützung und Beratung, sowie Hilfe zur Selbsthilfe für Betroffene fremd verschuldeter Personenschäden


Beratungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10-12 Uhr
Telefon: 0211 913 297-04

Spendenkonto:

Deutsche Skatbank (VR-Bank Altenburger Land eG)

IBAN: DE76 8306 5408 0004 1067 25

BIC-/SWIFT-Code: GENO DEF1 SLR

Unfälle und andere schädigende Ereignisse – Alltagsereignisse mit weit unterschätzten Konsequenzen für Betroffene


Wer durch ein fremd verschuldetes Ereignis verletzt wird (Unfall, Verkehrsunfall, Freizeitunfall, Verletzung durch Tiere, usw.), geht davon aus, dass der Schaden ersetzt wird. Nicht selten ist es jedoch so, dass neben der Bewältigung der körperlichen Schäden eine lange Zeit vergeht, bis konkrete Hilfe und Leistungen erbracht werden. Dieser psychische Ausnahmezustand macht eine Genesung für die Betroffenen in der Regel unmöglich.

subvenio e.V. bietet Beratung, konkrete Hilfe, sowie Hilfe zur Selbsthilfe für Betroffene, die durch fremdes Verschulden einen Personenschaden erleiden. BUNDESWEIT.

In einem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Zum Beispiel im Umgang mit Behörden und Versicherungen, bei der Suche nach einem geeigneten Fachanwalt, bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge eines fremd verschuldeten Unfalls mit Personenschaden, sowie die Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen. (Opferschutz, Opferhilfe),

Hilfe für Betroffene

Wir beraten Sie, wenn Sie durch das Verschulden einer anderen Person körperlich/psychisch verletzt worden sind.

Unser Angebot richtet sich an direkt Betroffene, an Angehörige und an nahestehende Personen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bei uns richtig sind? Rufen Sie uns gerne an, damit wir es gemeinsam herausfinden können.

Die Folgen für die Geschädigten unterschiedlicher „Auslöser“ (Gewalttat, Unfall, Verkehrsunfall, Mißbrauch, Unglück…) sind im Verlauf vergleichbar.

Die gute Nachricht ist, dass Sie durch rechtzeitige Beratung zur weiteren Vorgehensweise gute Chancen haben, so zeitnah wie möglich – so gesund wie möglich werden können.

Wie kann unsere Beratungsstelle Ihnen helfen, wenn Sie verletzt worden sind?

Die optimale Voraussetzung, effektiv helfen zu können liegt vor, wenn unsere Hilfe zeitnah erbeten wird. Je länger das Ereignis zurückliegt, desto weniger besteht die Möglichkeit, noch eine Umkehr der dann in den meisten Fällen verfahrenen Situation zu erwirken. Über unsere Beratungsstelle können folgende kostenlose Hilfen erfolgen:

  • Sie werden mit hilfreichen Informationen versorgt um mögliche „Fehler“ bereits in der Anfangsphase zu vermeiden, Sie erhalten somit Hilfe zur Selbsthilfe. Diese Hilfe ist zeitlich nicht begrenzt, Sie können uns zu unseren Beratungszeiten jederzeit anrufen oder einen persönlichen Termin vereinbaren
  • Vermittlung an andere Organisationen aus unserem Netzwerk

Zusätzliche Leistungen für unsere Mitglieder:

  • Korrespondenz mit Polizei, Medizin, Versicherung, Rechtsanwalt usw.
  • Wir ermöglichen ein kostenloses Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk welcher auf das umfangreiche Spezialgebiet des Personenschadens erfahren ist.

Wir können nicht helfen wenn:

  • Sie bereits eine Frist einhalten müssen
  • Bereits Zivilklage eingereicht wurde
  • Kein Verursacher haftbar gemacht werden kann
  • Kein Personenschaden erlitten wurde

Sie sind Verursacher eines Personenschadens?
Auch als Verursacher sind Sie direkt betroffen. Jeder verantwortungsbewusste Mensch wird an den Folgen schwer zu tragen haben. Ein Personenschaden ist in der Regel für alle Beteiligten schwer zu verarbeiten. Der erste und wichtigste Schritt ist es, die Verantwortung zu übernehmen. Gerne helfen wir Ihnen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Ob Verkehrsunfall

oder Hundebiss?

Wir helfen!

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende. Jeder Cent hilft, die Betroffenen zu unterstützen.

Für die Beratung der Menschen (Unfallopfer), die sich an uns wenden, erhalten wir keine öffentlichen Gelder/Zuschüsse durch Städte, Länder oder den Bund. Wir finanzieren jede Beratung ausschließlich durch die Beiträge unserer

>> Fördermitglieder und durch Ihre Spenden, sowie bisher vergleichsweise geringen Zuweisungen der Gerichte. Bitte helfen auch Sie uns mit Ihrer Spende, die vielen Menschen, die unsere Hilfe brauchen auch in Zukunft auf Ihrem Weg zurück ins Leben zu unterstützen.

Spendenkonto:

Deutsche Skatbank (VR-Bank Altenburger Land eG)

IBAN: DE76 8306 5408 0004 1067 25
BIC-/SWIFT-Code:GENO DEF1 SLR

subvenio e.V. ist gemeinnützig tätig. Wir verfolgen keinerlei Gewinnerzielungsabsichten.

Unseren aktuellen Freistellungsnachweis können Sie hier herunterladen:
>>
Freistellungsnachweis subvenio e.V.

Laden Sie hier den vereinfachten Spendennachweis für Spenden bis zu einer Höhe von 300,- Euro herunter:

>> Vereinfachter Spendennachweis

Verhaltensratschläge für Betroffene von Personenschäden

Unfall-Checkliste. Es kann jeden treffen. Jeden Tag. Überall.

Nachfolgend möchten wir Ihnen Tipps zum Verhalten nach einem Unfall mit Personenschaden (Verkehrsunfall, Freizeitunfall, Unfall mit Tier(en) wie Hundebiss oder Sturz durch Hund, Pferdetritt usw.)geben. Die Informationen dienen zu Ihrer Orientierung und bergen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Unfallgeschehen sollte zum Zwecke der Beweisbarkeit sorgfältig und nachhaltig dokumentiert werden.


Dies beinhaltet:

  • Das sofortige Hinzuziehen der Polizei, auch wenn Sie der Meinung sind, es handele sich um eine Lappalie.
  • Die Feststellung von Unfallzeugen mit vollständigen Namen und ladungsfähigen Anschriften.
  • Die Einholung möglichst schriftlicher Angaben der Unfallzeugen zu dem Unfallgeschehen.
  • Die fotografische und schriftliche Dokumentation des Unfallortes, des Unfallhergangs sowie der Unfallschäden.
  • Der unverzügliche Besuch entsprechender Ärzte zur Feststellung der unfallbedingten Verletzungen und deren schriftlicher Dokumentation.
  • Das Anfertigen von Fotos Ihrer Verletzungen.
  • Bei länger anhaltenden, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, das Führen eines Patiententagebuchs, in welchem Sie selbst den Verlauf der Verletzungen, insbesondere auch des Schmerzempfindens und weiterer Beeinträchtigungen schriftlich und fotografisch festhalten.
  • Das Einholen medizinischer Berichte, wie zum Beispiel Operationsberichte.
  • Wenn vor dem Unfall keine gesundheitlichen Beschwerden vorhanden waren, lassen Sie sich das von geeigneter Stelle schriftlich bestätigen.
  • Die Feststellung, ob das eingetretene Risiko durch eine abgeschlossene Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist.
  • Im Falle der Notwendigkeit, das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwaltes (Es ist unbedingt erforderlich, dass umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Personenschäden vorhanden ist. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann,- muss aber nicht zwingend auch Erfahrung im hochanspruchsvollen Bereich von Personenschäden haben.)
  • Die persönliche Ablage der Originale sämtlicher Unterlagen und Fotos und einzig die Herausgabe von Kopien an nachfrageberechtigte Stellen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, eine generelle Schweigepflichtsentbindung zu erteilen. Geben Sie ausschließlich Unterlagen heraus, die unfallbedingte Informationen beinhalten.

Diese Checkliste können Sie ausdrucken: Unfall-Checkliste